Im ersten Quartal eines jeden Jahres steht bei vielen Vereinen die jährliche Mitgliederversammlung an.
Nachdem das Covid-19-Gesetz mit erheblichen Erleichterungen für Vereine zum 31.08.2022 ausgelaufen ist, gibt es intensive Bemühungen, das BGB-Vereinsrecht so zu reformieren, dass auch ohne Satzungsgrundlage virtuelle Mitgliederversammlungen zukünftig möglich sind.
Allerdings ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht klar, "wohin die Reise geht"...
Was heißt deas jetzt für uns als Verein? Welche Möglichkeiten habe ich, wenn nicht mehr auf die Sonderregelungen zurückgegriffen werden kann?
Gibt es dann „ein weiter so wie bisher“?
In diesem Webinar geht der Jurist und Vereinsrechtsexperte Stefan Wagner diesen Fragen nach und zeigt Lösungsansätze für die eigene Satzung auf.
Außerdem erfahren Sie in kompakter Form, auf was Sie als Vorstand bei einer Mitgliederversammlung alles zu achten haben.
Unter anderen geht es um
Hinweis für Inhaber von Vereinsmanagerlizenzen:
In der Regel wird die Teilnahme an dieser Veranstaltung sowie den anderen Bildungsmaßnahmen zum Vereinswesen
von den zuständigen Verbänden als Fortbildungsveranstaltung für die Verlängerung
von Vereinsmanagerlizenzen angerechnet. Näheres, insbesondere auch zu den jeweiligen Lerneinheiten, regeln die jeweiligen Verbände!