Das Vereinsrecht ist sehr komplex und für Vorstände in vielen Bereichen immer eine Herausforderung.
Dabei ist es nicht starr. Ganz im Gegenteil. Die Rechtsprechung ändert sich regelmäßig, weshalb verantwortungsbewusste Vorstände sich immer auf dem Laufenden halten (sollten)!
Auch 2023 hat es ganz wichtige Gesetzesänderungen von großer Relevanz gegeben und für 2024 stehen bereits weitere an, die wir in diesem Seminar aufgreifen wollen.
Aktuell vorgesehene Inhalte sind:
-
Neu ab 1.1.2024: der Verein ohne Rechtspersönlichkeit – Auswirkungen für Abteilungen, Spielgemeinschaften und Kooperationen zwischen Vereinen
-
Aktuelles zum Vereinsregister - Transparenzregister – Zuwendungsempfängerregister (neu ab 1.1.2024)
-
Praktische Tipps für eine sichere Satzungsänderung
-
Können Mitglieder gegen den Vorstand klagen?
-
Ärger mit den Vereinsmitgliedern: Ausschluss und Vereinsstrafen
-
Beitragsarten sicher in der Satzung regeln
-
Gremiensitzungen im Verein: Präsenz – virtuell – hybrid?
-
Streitpunkt im Verein: wer hat welche Kompetenzen?
-
Rund um den Vorstand: von der fehlerhaften Wahl bis zum Unvermögen bei der Geschäftsführung
-
Risiko für den Verein: wer handelt – wer ist vertretungsbefugt?
-
Vertragsgestaltung mit Übungsleitern und Trainern – worauf kommt es an?
-
Schutz des Ehrenamtes in der gesetzlichen Unfallversicherung
-
Aktuelle Rechtsprechung zu Datenschutzfragen in der Vereinsarbeit: von der Mitgliederliste bis zum Auskunftverlangen
Änderungen je nach Aktualität vorbehalten!
Das Seminar führen wir in Kooperation mit dem KSV Pinneberg als HYBRID-VERANSTALTUNG durch,
wobei die physische Veranstaltungsstätte der Seminarraum des KSV Pinneberg in Elmshorn ist.
Interessierte Teilnehmer, die das Seminar lieber "aus dem eigenen Wohnzimmer" verfolgen wollen, können dies gerne machen.
Sie erhalten einen Online-Zugang und sind dann "praktisch mittendrin".
- Hinweis für Inhaber von Vereinsmanagerlizenzen:
In der Regel wird die Teilnahme an dieser Veranstaltung sowie den anderen Bildungsmaßnahmen zum Vereinswesen
von den zuständigen Verbänden als Fortbildungsveranstaltung für die Verlängerung
von Vereinsmanagerlizenzen angerechnet. Näheres, insbesondere auch zu den jeweiligen Lerneinheiten, regeln die jeweiligen Verbände!