Haftungsrecht
Wann und unter welchen Bedingungen Ihr Verein haftbar gemacht werden kann, legt das Haftungsrecht fest. Bleiben Sie mit dem VVS immer über die aktuellsten Entwicklungen und Urteile im Haftungsrecht informiert.
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Vereinsheim: Bei Ruhestörung haftet nicht der Vorstand
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Autor und Herausgeber der "Rechtsprechungsübersicht" ist Stefan Wagner, Jurist, Dozent an der Führungsakademie des DOSB in Köln, Referatsleiter in der Staatskanzlei in Dresden und Mitautor des Loseblattwerks "Der Verein".